Compliance und Anti-Geldwäsche

Compliance

Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen

Wir betrachten Compliance als Teil unserer Unternehmenskultur und erwarten von allen Beschäftigten, dass sie Mitverantwortung für die konsequente Erfüllung unserer Compliance-Grundsätze übernehmen.

Als Compliance-Risiko wird die Gefahr angesehen, dass es zu gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Sanktionen gegen die Bank bzw. finanziellen oder Reputationsschäden aufgrund der unzureichenden Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen kommt.

Das Compliance- und das Anti-Geldwäsche-Programm unterstützen die Deutsche Bank, ihr Compliance-Risiko zu minimieren und zu managen.

Unsere Global Compliance Core Principles definieren die Anforderungen an das Verhalten unserer Mitarbeiter.

Damit die Compliance-Abteilung diese Aufgaben wirksam erfüllen kann, ist sie von den operativen Einheiten der Bank unabhängig. Rund 680 Beschäftigte arbeiten weltweit für diese Abteilung. Allein 135 Mitarbeiter setzen das Anti-Geldwäsche-Programm um.

Aufwändige Filter- und Monitoringsysteme kommen bei der Eröffnung neuer und der Überprüfung bestehender Konten sowie bei der Überwachung der laufenden Transaktionen zum Einsatz.

Pro Tag werden etwa 18.000 Konten bei der Deutschen Bank eröffnet. Wir unterhalten mehr als 14 Millionen Kundenverbindungen weltweit und transferieren täglich etwa eine Billion Euro in mehr als 10 Millionen Transaktionen.

Kernaufgaben der Compliance-Abteilung
  • Die Beratung der Geschäftsbereiche im Hinblick auf die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die Unterstützung bei deren Umsetzung
  • Die Erstellung und Kommunikation global und lokal geltender interner Compliance-Prinzipien, -Standards und -Verfahren
  • Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Compliance-Standards
  • Die Beratung zur Rechtmäßigkeit von Transaktionen, Produkten und Dienstleistungen, die die Bank anbietet
  • Die Steuerung des Reputational Risk Managements im Auftrag des Vorstands
  • Die Koordination der Risikosteuerung mit anderen Funktionen
  • Die Steuerung der täglichen Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden weltweit
  • Unterstützung bei der Einhaltung von innerbetrieblichen Vertraulichkeitsbereichen („Chinese Walls“)
  • Die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Anti-Geldwäsche-Programms, die sicherstellen, dass alle Embargo-Bestimmungen eingehalten werden, die in der EU und in weiteren Staaten gelten, in denen die Bank Niederlassungen oder Zweigstellen unterhält
  • Die Durchführung von Beratungs- und Überwachungsmaßnahmen, die sicherstellen, dass Vorgänge, die den Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung begründen, aufgedeckt und bestimmungsgemäß den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden
  • Regelmäßige Schulungen der Beschäftigten im Hinblick auf geltende Vorschriften und Regeln
  • Die koordinierte Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben

Anti-Geldwäsche - Maßnahmen und Programme

Die Bank unterstützt durch ihr Anti-Geldwäsche-Programm die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Handlungen mit Nachdruck.

Wir überprüfen kontinuierlich unsere Anti-Geldwäsche-Strategien und -zielsetzungen und unterhalten ein effektives Anti-Geldwäsche-Programm für unsere Geschäftstätigkeit.

Die Deutsche Bank ist hohen Standards zur Anti-Geldwäsche verpflichtet und verlangt von ihren Geschäftsführern und Mitarbeitern die Einhaltung dieser Standards, um den Missbrauch der Bank, ihrer Produkte und Dienstleistungen für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Wir befolgen unter anderem die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) und die Empfehlungen und Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Als Mitglied der Wolfsberg-Gruppe, in der sich führende international tätige Banken zusammengeschlossen haben, entwickeln wir Prinzipien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit. Abteilungsübergreifende Arbeitsgruppen setzen das im Zuge der Dritten EU-Geldwäsche-Richtlinie korrigierte Geldwäschegesetz um.

Globales Programm zur Verhinderung von Korruption

Im Rahmen eines globalen Programms zur Verhinderung von Korruption überprüfen wir fortlaufend das Korruptionsrisiko und passen unsere internen Kontrollmechanismen den Vorgaben internationaler Abkommen oder der lokalen Gesetzgebung an.

Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist ein klar gegliedertes Regelwerk, zu dem unter anderem das Global Anti Corruption Statement in den Global Compliance Core Principles gehört.

Eine konzernweit etablierte Richtlinie regelt die Annahme und Gewährleistung von Geschenken und Einladungen. Ein EDV-gestütztes System hilft uns, Geschenke und Einladungen zu erfassen und zu überwachen.

Eine globale, professionell geführte Telefon-Hotline ist inzwischen in allen Regionen unserer Bank eingeführt. Sie ermöglicht es unseren Mitarbeitern, Anliegen in gutem Glauben, vertraulich und ohne Furcht vor Benachteiligung zur Sprache zu bringen. Diese Maßnahmen wurden begleitet von einem für alle Mitarbeiter weltweit obligatorischen Onlinetraining „Verhinderung von Korruption und Betrug“.


Letzte Änderung: 20.5.2010
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