Corporate Governance

Unsere Verantwortung in der Unternehmensführung

Die Deutsche Bank legt größten Wert auf eine wirkungsvolle Corporate Governance – dies ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen sind für uns insbesondere das deutsche Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex.


Da unsere Aktie auch an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegen wir zudem den US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und Bestimmungen der Securities and Exchange Commission (SEC) sowie der New York Stock Exchange (NYSE). Durch unsere Corporate Governance stellen wir eine verantwortungsbewusste, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Bank sicher. Vier Elemente sind dafür kennzeichnend:

1. Gute Beziehungen zu den Aktionären

Die Aktionäre sind per Gesetz an wichtigen Unternehmensentscheidungen beteiligt. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen

  • zu Satzungsänderungen;
  • zur Verwendung des Bilanzgewinns;
  • zur Ermächtigung für die Ausgabe neuer Aktien und
  • zu wesentlichen Strukturveränderungen.

Außerdem können sie über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder ihr Votum abgeben.

Um unseren Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, setzen wir bei der Hauptversammlung elektronische Medien ein. Insbesondere können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft via Internet erteilt werden.

2. Effektive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Rahmen des für deutsche Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen dualen Führungssystems arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zum Wohle des Unternehmens zusammen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen regelmäßig insbesondere über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und Geschäftsentwicklung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Grundlegende Entscheidungen, die die Bank betreffen, benötigen seine Zustimmung.

Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen, wobei keine personellen Überschneidungen zum Vorstand bestehen. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigen, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit.

Zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten handeln wir in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex.


3. Erfolgsorientiertes Vergütungssystem

Die Vergütung unserer Vorstandsmitglieder richtet sich insbesondere nach dem erzielten Ergebnis der Bank, nach dem Verhältnis der Aktienrendite im Zweijahresvergleich zum entsprechenden Durchschnittswert einer ausgewählten Gruppe vergleichbarer Wettbewerber und nach der individuellen Leistung. Die variablen Vergütungsbestandteile sind zu einem angemessenen Teil von der nachhaltigen Ergebnisentwicklung der Deutschen Bank abhängig und tragen sowohl negativen als auch positiven Entwicklungen Rechnung.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthält eine feste und eine variable Komponente. Der variable Teil ist abhängig von der Erfüllung vorgegebener Ziele, von der Dividende und dem Gewinn je Aktie im Dreijahresdurchschnitt. Der Vorsitz und seine Stellvertretung im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem der Ausschüsse des Aufsichtsrats werden zusätzlich entgolten. Die individuelle Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Grundzüge unseres Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht veröffentlicht. mehr

4. Transparente Rechnungslegung und frühzeitige Berichterstattung

Wir informieren Anteilseigner und Öffentlichkeit regelmäßig, vor allem durch den jährlichen Geschäftsbericht, der den Konzernabschluss enthält, sowie durch die Zwischenberichte. Unsere Konzernrechnungslegung entspricht den International Financial Reporting Standards (IFRS). Damit schaffen wir eine hohe Transparenz und internationale Vergleichbarkeit.


Professionalität, Fairness und Respekt

An das Verhalten unserer Mitarbeiter stellen wir hohe Anforderungen, wie sie in unserem Verhaltenskodex und unseren Global Compliance Core Principles festgeschrieben sind. Ausgehend von den Werten der Deutschen Bank wird ein professionelles, faires und respektvolles Handeln zur Zielgröße für jeden Einzelnen. Unser Ethikkodex verpflichtet zudem unsere Senior Financial Officers, die Grundsätze der Integrität, Rechenschaft, Verantwortlichkeit, Fairness und der Rücksichtanahme auf Andere zu beachten.

Wir überprüfen unsere Corporate Governance kontinuierlich unter Berücksichtigung neuer Erfahrungen, gesetzlicher Vorgaben und weiterentwickelter nationaler wie internationaler Standards und passen sie gegebenenfalls an.

Corporate-Governance-Bericht 2009 / PDF 334 KB
Letzte Änderung: 20.5.2010
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