Corporate Governance

Voraussetzung für unseren internationalen Erfolg

Die verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle (Corporate Governance) der Deutschen Bank ist Voraussetzung für unseren internationalen Erfolg. Wesentliche Grundlagen sind für uns vor allem das deutsche Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex.

Die Aktie der Deutschen Bank ist auch an der New Yorker Börse notiert. Daher unterliegen wir auch den US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und den Bestimmungen der Securities and Exchange Commission (SEC) sowie der New York Stock Exchange (NYSE).

Vier Elemente kennzeichnen unsere Corporate Governance:

1. Gute Beziehungen zu den Aktionären
  • Um unseren Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, setzen wir bei der Hauptversammlung elektronische Medien ein.
  • Insbesondere können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft via Internet erteilt werden.
2. Effektive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Im Rahmen des für deutsche Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen dualen Führungssystems arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zum Wohle des Unternehmens zusammen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
  • Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen regelmäßig, insbesondere über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und Geschäftsentwicklung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
  • Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Grundlegende Entscheidungen, die die Bank betreffen, benötigen seine Zustimmung. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen, wobei keine personellen Überschneidungen zum Vorstand bestehen.
      3. Erfolgsorientiertes Vergütungssystem
      • Wir bieten unseren Mitarbeitern ein erfolgs- und leistungsorientiertes Vergütungssystem. Die Vergütung unserer Vorstandsmitglieder richtet sich grundsätzlich nach ihrem Beitrag zum Geschäftserfolg.
      • Für aktienbasierte Gehaltsbestandteile unserer Vorstandsmitglieder ist die Kursentwicklung unserer Aktie im Vergleich zu Wettbewerbern das entscheidende Kriterium. Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütungskomponente sowie einen von der Dividende und dem Ertrag pro Aktie im Dreijahresdurchschnitt abhängigen Bestandteil.
      • Der Vorsitzende und seine Stellvertreter im Aufsichtsrat sowie der Vorsitzende und die Mitglieder im Präsidal-, Prüfungs- und Risikoausschuss werden zusätzlich entgolten.
      • Die individuelle Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Grundzüge unseres Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht veröffentlicht.
      4. Transparente Rechnungslegung und frühzeitige Berichterstattung
      • Anteilseigner und Öffentlichkeit werden regelmäßig durch den jährlichen Geschäftsbericht, der den Konzernabschluss enthält, sowie die Zwischenberichte informiert.
      • Unsere Konzernrechnungslegung erfolgt dabei nach den International Financial Reporting Standards (IFRS).
      • An das Verhalten unserer Mitarbeiter stellen wir hohe Anforderungen, wie sie im Verhaltenskodex sowie in den Global Compliance Core Principles festgeschrieben sind.

        Deutsche Bank - Investor Relations


        • Letzte Änderung: 18.8.2009
        Copyright © 2010 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main