Konzernsicherheit und Krisenmanagement

Vorbeugende Schutzmaßnahmen

Unsere Programme in den Bereichen Corporate Security und Business Continuity Management (BCM)/Crisis Management (CM) umfassen alle Maßnahmen unseres Unternehmens weltweit, die der gezielten Vorsorge und der praktischen Bewältigung von möglichen Krisen und Zwischenfällen, dem Schutz von Personen, Infrastruktur, Prozessen und Informationen sowie der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs gelten.

Dazu gehören zum Beispiel die strategische Planung für das Verhalten bei einem möglichen Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe, der Gebäudeschutz, die Gefahren- und Betrugsabwehr sowie ein zentraler Dienst für Analysen und Untersuchungen bei IT-Sicherheitsvorfällen.

Die Schwerpunkte

Business Continuity Management (BCM)
  • Globale, risikobasierte Strategie zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der einzelnen Geschäfts- und Infrastrukturbereiche nach krisenbedingten Ausfallzeiten, z. B. durch Terroranschläge oder Naturkatastrophen
Crisis Management (CM)
  • Übungen zur modularen, weltweiten Erprobung des Krisenmanagements und zur Prüfung der Wiederaufnahmestrategie
Protection Group (PG)
  • Gobaler und umfassender Schutz für Vorstandsmitglieder
  • Schutz von Veranstaltungen
  • Gebäudeschutzprogramm
Anti Fraud Unit (AFU)
  • Verhinderung, Abschreckung und Aufdeckung von Betrug und betrügerischen Aktivitäten
  • Untersuchung zu Betrugs- und anderen kriminellen Aktivitäten

Protective Intelligence
  • Sammlung und Analyse von Hinweisen und Trends zu der Gefahrensituation von Mitarbeitern, Information und Infrastruktur
  • Technische Nachforschungen
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Gefahrenszenarien
  • Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Gegenmaßnahmen
dbCERT (Computer Emergency Response Team)
  • Zertifizierungsprozess für Benutzer und Systeme gemäß Deutsche Bank-Standard
  • Schutz vor Eindringlingen in das Netzwerk, Angriffen oder Infektionen mit Computerviren sowie Schadprogrammen
  • Einleitung von Gegenmaßnahmen bei akuter Bedrohung der IT-Infrastruktur

Letzte Änderung: 20.5.2010
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